PPWR: Bevollmächtigter für Verpackungen in Deutschland
Was die PPWR ab dem 12. August 2026 ändert
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Der Großteil der Vorschriften gilt ab dem 12. August 2026. Besonders wichtig ist Artikel 45 Absatz 3. Wer Verpackungen oder verpackte Waren direkt an Endnutzer in einem Mitgliedstaat liefert, in dem er nicht niedergelassen ist, muss dort per schriftlicher Vollmacht einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) benennen.
Wen das betrifft
Der Herstellerbegriff der PPWR ist weit gefasst. Er umfasst Hersteller, Importeure und Vertreiber sowie Fernabsatzhändler und Online-Händler. Wenn Sie Ware aus einem anderen EU-Land direkt an Kundinnen und Kunden in Deutschland versenden und dort nicht niedergelassen sind, betrifft die Regel Sie grundsätzlich auch als EU-Unternehmen. Pro Mitgliedstaat ist ein Bevollmächtigter erforderlich. Für Deutschland ist das ein Bevollmächtigter in Deutschland, für andere EU-Länder jeweils ein eigener.
Was der Bevollmächtigte tut
Der Bevollmächtigte erledigt in Ihrem Auftrag die EPR-Aufgaben im jeweiligen Land: Kontakt zu Register und System, Meldungen, Verpackungsdaten und Fristen. Der Umfang ergibt sich aus der Vollmacht und den deutschen Vorschriften. In Deutschland erfolgt die Benennung im Verpackungsregister LUCID, deshalb verbinden wir in unserem Service PPWR und LUCID. Seit dem 12. August 2026 gilt in Deutschland das VerpackDG, das das Verpackungsgesetz abgelöst hat und die PPWR ergänzt. Fristerinnerungen gehören fest zum Service.
Die Verantwortung bleibt bei Ihnen
Der Bevollmächtigte übernimmt die operative Arbeit, nicht aber die rechtliche Verantwortung des Herstellers. Beachten Sie außerdem, dass der Bevollmächtigte für die EPR nach Artikel 45 eine andere Rolle ist als der Bevollmächtigte nach Artikel 17 PPWR, der die Konformitätsunterlagen von Herstellern aus Drittstaaten betrifft. Unser Service bezieht sich auf die EPR.
Preis und Bestellung
Die Vertretung als Bevollmächtigter in Deutschland kostet 99 € für 12 Monate. Die Zahlung erfolgt einmalig, es gibt keine automatische Verlängerung. Die Beteiligung an einem dualen System ist eine separate Leistung bei unserem Partner, PPWR Partner ist kein Betreiber eines dualen Systems. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie betroffen sind, machen Sie den kurzen Test.
FAQ
Seit wann gilt die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten?
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Artikel 45 Absatz 3 PPWR gilt ab dem 12. August 2026.
Brauche ich einen Bevollmächtigten, wenn mein Unternehmen in Polen sitzt?
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Grundsätzlich ja, wenn Sie Verpackungen oder verpackte Waren direkt an Endnutzer in Deutschland liefern und dort nicht niedergelassen sind. Im Zweifel hilft unser Test.
Reicht ein Bevollmächtigter für die gesamte EU?
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Nein. Erforderlich ist ein Bevollmächtigter pro Mitgliedstaat. Unser Angebot gilt für Deutschland.
Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
