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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit PPWR Partner im Bereich EPR, Verpackungen, LUCID, duale Systeme und Vertretungsleistungen in Deutschland.

PPWR PartnerBajuwarenstraße 4384030 Ergolding, Deutschland
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AGB · 2026-09

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

PPWR Partner
Bajuwarenstraße 43
84030 Ergolding, Deutschland

Inhaber: Rafal August

Stand: September 2026

§ 1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Erbringung von Dienstleistungen durch PPWR Partner im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), der Verpackungspflichten und der damit verbundenen Verpflichtungen in Deutschland.

Die Leistungen umfassen insbesondere Unterstützung im Zusammenhang mit LUCID, dualen Systemen, Verpackungsmengen, Meldungen und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Tätigkeit als Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung.

Die Leistungen von PPWR Partner richten sich ausschließlich an Unternehmer, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Individuelle Vereinbarungen zwischen PPWR Partner und dem Kunden gehen diesen AGB vor, soweit sie dieselbe Angelegenheit abweichend regeln.

§ 2. Leistungsumfang

PPWR Partner erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Betreuung von EPR- und Verpackungspflichten in Deutschland.

Je nach gebuchtem Leistungsumfang können die Leistungen insbesondere umfassen:

  • a) Unterstützung im Zusammenhang mit der Registrierung bei LUCID;
  • b) Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten dualen Systems;
  • c) Organisation und Koordination der Systembeteiligung;
  • d) Unterstützung beim Abschluss eines Vertrags mit einem dualen System im Rahmen der erteilten Vollmacht;
  • e) Übermittlung oder Koordination der erforderlichen Daten;
  • f) Bearbeitung von Mengenmeldungen;
  • g) Bearbeitung der Jahresabschlussmeldung und sonstiger erforderlicher Meldungen;
  • h) Bearbeitung von Anpassungen der Planmengen, soweit vom jeweiligen System vorgesehen;
  • i) Kommunikation mit der ZSVR und dem dualen System, soweit gesetzlich zulässig;
  • j) laufende Unterstützung des Kunden im vereinbarten EPR-Leistungsumfang.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Bestellprozess oder Einzelvertrag.

Gesetzlich nicht übertragbare Pflichten werden von PPWR Partner nicht übernommen.

§ 3. LUCID und Registrierung

Die Registrierung des Kunden bzw. Herstellers im LUCID-Register bleibt Aufgabe des Kunden, soweit das anwendbare Recht keine andere Vorgehensweise ausdrücklich zulässt.

PPWR Partner kann den Kunden bei der Vorbereitung und Durchführung des Registrierungsprozesses unterstützen.

Der Kunde hat alle für die Registrierung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell bereitzustellen.

PPWR Partner haftet nicht für Folgen, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden resultieren.

§ 4. Vollmacht und Bevollmächtigter

Soweit PPWR Partner als Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung tätig werden soll, ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich.

Die Vollmacht ist grundsätzlich in deutscher Sprache und in der gesetzlich erforderlichen Form zu erteilen.

Der Umfang der Bevollmächtigung ergibt sich aus dem Inhalt der Vollmacht und dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag.

Soweit dies nach dem anwendbaren Recht vorgesehen ist, erfüllt PPWR Partner die übernommenen Pflichten als Bevollmächtigter im eigenen Namen.

Die Vollmacht umfasst keine Pflichten, die rechtlich nicht auf einen Bevollmächtigten übertragen werden können.

Soweit für die Betreuung eines dualen Systems eine zusätzliche Vollmacht erforderlich ist, verpflichtet sich der Kunde, diese rechtzeitig zu erteilen.

§ 5. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, PPWR Partner alle für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Die Angaben müssen richtig, vollständig, aktuell und fristgerecht sein.

Dies betrifft insbesondere:

  • a) Unternehmensdaten;
  • b) Registrierungs- und Identifikationsnummern;
  • c) Marken und Produkte;
  • d) Vertriebskanäle;
  • e) Verpackungsarten und Verpackungsmaterialien;
  • f) Planmengen;
  • g) tatsächlich in Verkehr gebrachte Verpackungsmengen;
  • h) Änderungen der Tätigkeit oder des Vertriebsmodells.

Änderungen, die Auswirkungen auf die EPR-Pflichten haben können, sind PPWR Partner unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben verantwortlich.

§ 6. Fristen der dualen Systeme

Für die Beteiligung an einem dualen System gelten zusätzlich die jeweils aktuellen Vertrags-, Melde-, Mengen- und Zahlungsbedingungen des ausgewählten dualen Systems.

Die Fristen eines dualen Systems können von gesetzlichen Fristen oder Fristen der ZSVR abweichen.

Soweit das jeweilige duale System eine Jahresabschlussmeldung bis zum 31.03. des Folgejahres verlangt, hat der Kunde die hierfür erforderlichen Angaben innerhalb der von PPWR Partner mitgeteilten Frist bereitzustellen.

Soweit das jeweilige duale System eine Anpassung der Planmengen bis zum 31.07. verlangt, hat der Kunde die hierfür erforderlichen Angaben innerhalb der von PPWR Partner mitgeteilten Frist bereitzustellen.

Die genannten Termine gelten nur, soweit sie in den jeweils aktuellen Bedingungen des konkreten dualen Systems vorgesehen sind.

Werden erforderliche Angaben nicht rechtzeitig durch den Kunden bereitgestellt, haftet PPWR Partner nicht für Folgen, die aus der dadurch verursachten Nichteinhaltung einer Frist des dualen Systems entstehen.

§ 7. Vergütung

Die Standardvergütung für die Vertretungsleistung beträgt 99 EUR für einen Zeitraum von 12 Monaten, sofern im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag kein anderer Preis vereinbart ist.

Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie anfällt.

Bei Leistungen an einen Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kann das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gebühren und Kosten eines dualen Systems sind nicht in der Vergütung von 99 EUR enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Kosten des dualen Systems, Lizenzen, Verwaltungsgebühren und sonstige vereinbarte externe Kosten werden gesondert berechnet.

Die Kosten eines dualen Systems können von den jeweils geltenden Preisen und Bedingungen des jeweiligen Systems abhängig sein.

§ 8. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Vertretungsleistung ist grundsätzlich für den vereinbarten Zeitraum von 12 Monaten im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Für Kosten des dualen Systems und sonstige externe Kosten gelten die im Angebot, Auftrag oder in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen.

Bei Zahlungsverzug ist PPWR Partner nach erfolgloser Zahlungsaufforderung berechtigt, Tätigkeiten zurückzuhalten, deren Erbringung die Zahlung externer Kosten oder die aktive Mitwirkung des Kunden voraussetzt.

Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Im Bestellprozess stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Kreditkarte, Google Pay (über unseren Zahlungsdienstleister) sowie Banküberweisung.

Bei Auswahl der Banküberweisung werden die Überweisungsdaten nach Abschluss der Bestellung mitgeteilt.

§ 9. Vertragsschluss über die Website

Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sofern im jeweiligen Bestellprozess nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und deren Annahme durch PPWR Partner oder durch die entsprechende Bestätigung des Auftrags nach dem vorgesehenen Bestellprozess zustande.

Vor Abgabe der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, seine eingegebenen Daten zu überprüfen und zu korrigieren.

PPWR Partner bestätigt den Eingang bzw. den Vertragsschluss elektronisch.

Der Kunde erhält die AGB und die weiteren Vertragsunterlagen in einer Form, die deren Speicherung und spätere Wiedergabe ermöglicht.

§ 10. Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Entstehen PPWR Partner aufgrund unrichtiger, unvollständiger, veralteter oder verspätet bereitgestellter Angaben des Kunden Kosten, Ansprüche, Sanktionen oder sonstige Belastungen, hat der Kunde diese im gesetzlich zulässigen Umfang zu erstatten.

Dies gilt insbesondere für zusätzliche Kosten oder Belastungen, die aufgrund einer verspäteten Mitwirkung des Kunden zur Nichteinhaltung einer Frist des dualen Systems führen.

Haben beide Parteien zur Entstehung eines Schadens oder einer Sanktion beigetragen, richtet sich die interne Verantwortlichkeit nach dem jeweiligen Verursachungsanteil.

Diese Bestimmungen regeln ausschließlich das Innenverhältnis zwischen dem Kunden und PPWR Partner und ändern nicht die gesetzliche Verantwortungsverteilung gegenüber Behörden.

§ 11. Haftung von PPWR Partner

PPWR Partner erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt.

PPWR Partner haftet nicht für Verzögerungen oder Folgen, die ausschließlich auf Entscheidungen oder Handlungen der ZSVR, eines dualen Systems, von Behörden, Dienstleistern oder sonstigen Dritten beruhen.

PPWR Partner haftet nicht für Folgen von Systemausfällen, technischen Störungen oder höherer Gewalt, soweit PPWR Partner die betreffende Ursache nicht zu vertreten hat.

PPWR Partner haftet nicht für Folgen einer fehlenden Mitwirkung oder unrichtiger bzw. verspäteter Angaben des Kunden.

Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 12. Nicht vom Leistungsumfang umfasste Leistungen

Die Leistungen umfassen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, insbesondere nicht:

  • a) individuelle Rechtsberatung;
  • b) Steuer- oder Buchhaltungsberatung;
  • c) Produktzertifizierungen;
  • d) Erstellung technischer Produktdokumentationen;
  • e) EPR-Pflichten in anderen Staaten;
  • f) nicht verpackungsbezogene Pflichten;
  • g) externe Kosten, die nicht ausdrücklich in der Vergütung enthalten sind.

§ 13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, geschäftliche, finanzielle, technische und organisatorische Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

PPWR Partner ist berechtigt, Kundendaten an die ZSVR, das duale System, Dienstleister oder sonstige zuständige Stellen zu übermitteln, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Personenbezogene Daten werden nach den jeweils geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von PPWR Partner.

Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrags im gesetzlich zulässigen Umfang fort.

§ 14. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag über die Vertretungsleistung wird grundsätzlich für 12 Monate geschlossen.

Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten 12 Monate automatisch. Es erfolgt keine automatische Verlängerung und keine automatische Abbuchung.

Eine Fortsetzung für einen weiteren Zeitraum erfordert eine neue Bestellung und eine neue Zahlung.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • a) erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten;
  • b) fehlenden erforderlichen Angaben;
  • c) Übermittlung unrichtiger Angaben;
  • d) erheblichem Zahlungsverzug;
  • e) fehlender Mitwirkung des Kunden;
  • f) rechtlichen oder tatsächlichen Umständen, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung dauerhaft unmöglich machen.

§ 15. Folgen der Beendigung

Nach Beendigung des Vertrags führen die Parteien die zur ordnungsgemäßen Beendigung der Beauftragung erforderlichen Schritte im gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Umfang durch.

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Änderung oder Beendigung einer Vollmacht mitzuwirken.

Die Beendigung des Vertrags lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche unberührt.

Kosten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Systembeteiligung für Zeiträume, in denen der Kunde durch PPWR Partner betreut wurde, bleiben auch nach Beendigung des Vertrags geschuldet, sofern sie während oder aufgrund dieses Zeitraums entstanden sind.

§ 16. Änderungen der gesetzlichen und systemischen Rahmenbedingungen

Die Durchführung der Leistungen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Anforderungen der ZSVR und den aktuellen Bedingungen des jeweiligen dualen Systems.

Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Praxis oder der Bedingungen eines dualen Systems können eine Anpassung der Durchführung der Leistungen erforderlich machen.

Externe Kosten, die aufgrund geänderter Bedingungen des dualen Systems entstehen, sind nicht Bestandteil der Standardvergütung von 99 EUR, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

§ 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von PPWR Partner.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

§ 18. Vertragssprache

Diese AGB werden in deutscher und polnischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Bei Abweichungen zwischen der polnischen und deutschen Fassung ist für Rechtsverhältnisse, die dem deutschen Recht unterliegen, die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 19. Änderungen und salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform vereinbart werden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

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