Bevollmächtigter für Verpackungen in Deutschland – VerpackDG, PPWR und LUCID

Welche Verpackungspflichten gelten in Deutschland

Wer verpackte Ware in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, muss das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beachten, das am 12. August 2026 das Verpackungsgesetz abgelöst hat. Dazu gehören die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, die Beteiligung an einem dualen System, die Datenmeldung zu den Verpackungsmengen und, beim Überschreiten gesetzlicher Mengenschwellen, die Vollständigkeitserklärung. Das gilt auch für Online-Händler aus dem Ausland, deren Pakete bei Kundinnen und Kunden in Deutschland ankommen.

Wann ein Bevollmächtigter Pflicht ist

Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland müssen seit dem 12. August 2026 einen Bevollmächtigten beauftragen, wenn sie verpackte Ware direkt an Endabnehmer in Deutschland liefern, zum Beispiel über einen eigenen Shop oder über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Kaufland. Die Registrierung in LUCID bleibt Ihre höchstpersönliche Pflicht. Dabei benennen Sie Ihren Bevollmächtigten.

PPWR: Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung

Ab dem 12. August 2026 verlangt Artikel 45 Absatz 3 der PPWR, dass Hersteller und Fernabsatzhändler, die Endnutzer in einem Mitgliedstaat beliefern, in dem sie nicht niedergelassen sind, dort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) benennen. Das erfolgt per schriftlicher Vollmacht. Die Verantwortung des Herstellers bleibt bestehen, der Bevollmächtigte übernimmt die operative Arbeit.

Was Sie von PPWR Partner erhalten

  • Bevollmächtigter für Verpackungen in Deutschland,
  • Betreuung der EPR-Pflichten,
  • Vorbereitung des Vertrags,
  • Anleitung zur LUCID-Registrierung,
  • Fristerinnerungen,
  • Korrespondenz auf Deutsch.

Preis

Die Vertretung kostet 99 € für 12 Monate, einmalig und ohne automatische Verlängerung. Die Beteiligung an einem dualen System bestellen Sie separat bei unserem Partner, ab 35 € pro Jahr zuzüglich Gebühren je Kilogramm je nach Material. PPWR Partner ist kein Betreiber eines dualen Systems.

FAQ

Gilt das Verpackungsrecht auch für Händler aus dem EU-Ausland?

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Ja, wenn Sie verpackte Ware in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, gelten die Pflichten unabhängig vom Sitz Ihres Unternehmens.

Kann ich nur den Bevollmächtigten ohne duales System bestellen?

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Ja. Sie können die Vertretung, die Systembeteiligung oder beides zusammen bestellen.

Bleibt die Verantwortung bei mir?

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Ja. Der Bevollmächtigte erledigt die operative Arbeit, die rechtliche Verantwortung des Herstellers bleibt bestehen.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.