Bevollmächtigter für LUCID in Deutschland

Was ist LUCID und wen betrifft es

LUCID ist das Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Registrieren muss sich jedes Unternehmen, das befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringt. Das betrifft auch Online-Händler aus dem Ausland, die Pakete an Kundinnen und Kunden in Deutschland versenden, etwa über einen eigenen Shop, Amazon oder eBay. Fehlt die Registrierung, können Bußgelder drohen und Angebote auf Verkaufsplattformen entfernt werden.

Wer einen Bevollmächtigten für LUCID braucht

Einen Bevollmächtigten benötigen typischerweise Online-Shops mit Versand nach Deutschland, Hersteller und Importeure, die direkt an Endkunden in Deutschland verkaufen, sowie Händler auf Marktplätzen. Sie alle haben in Deutschland keine Niederlassung, müssen die deutschen Verpackungspflichten aber regelmäßig und fristgerecht erfüllen.

Was macht ein Bevollmächtigter in LUCID

Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland, die verpackte Ware direkt an Endabnehmer in Deutschland liefern, müssen seit dem 12. August 2026 einen Bevollmächtigten beauftragen. Bis zum 11. August 2026 war das freiwillig. Der Bevollmächtigte übernimmt die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland. Die Registrierung in LUCID selbst bleibt eine höchstpersönliche Pflicht des Unternehmens und kann nicht übertragen werden. Den Bevollmächtigten geben Sie schon bei der Erstregistrierung an. Sind Sie bereits registriert, weist LUCID nach dem Login auf die fehlende Bevollmächtigung hin, und Sie ergänzen die Angabe. Pro Unternehmen ist ein Bevollmächtigter vorgesehen, beauftragt mit einer schriftlichen Vollmacht in deutscher Sprache.

Fristen 2026

Bereits registrierte Hersteller können ihren LUCID-Eintrag bis zum 12. November 2026 anpassen. Wer durch die neuen Regeln erstmals registrierungspflichtig wurde, musste sich bis zum 12. September 2026 registrieren. Prüfen Sie die aktuellen Fristen bei der ZSVR, da sich Übergangsregelungen ändern können.

So läuft die Zusammenarbeit mit PPWR Partner ab

  1. Sie bestellen den Service und geben Ihre Unternehmensdaten im Bestellformular an.
  2. Sie erhalten den Vertrag und eine klare Anleitung zur LUCID-Registrierung.
  3. Sie registrieren Ihr Unternehmen in LUCID und benennen uns als Bevollmächtigten.
  4. Sie erhalten Fristerinnerungen, die Korrespondenz führen wir mit Ihnen auf Deutsch.

Was ein Bevollmächtigter nicht ersetzt

Die Bevollmächtigung entbindet Sie nicht davon, korrekte Angaben zu Art und Menge Ihrer Verpackungen bereitzustellen, denn diese kennen Sie am besten. Sie ersetzt auch nicht die Beteiligung an einem dualen System, die eine eigene Leistung ist. PPWR Partner ist kein Betreiber eines dualen Systems. Die Systembeteiligung bestellen Sie bei unserem Partner über dasselbe Bestellformular.

Preis

Die Vertretung kostet 99 € für 12 Monate. Die Zahlung erfolgt einmalig, es gibt keine automatische Verlängerung. B2B-Leistungen rechnen wir im Reverse-Charge-Verfahren ab.

FAQ

Ist ein Bevollmächtigter Pflicht?

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Ja, seit dem 12. August 2026 für Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland, die verpackte Ware direkt an Endabnehmer in Deutschland liefern.

Muss ich mich selbst in LUCID registrieren?

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Ja. Die Registrierung ist eine höchstpersönliche Pflicht des Unternehmens. Wir begleiten Sie mit einer Anleitung, bei der Registrierung benennen Sie uns als Bevollmächtigten.

Ersetzt der Bevollmächtigte das duale System?

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Nein. Die Systembeteiligung ist eine separate Leistung, die Sie zusammen mit der Vertretung bestellen können.

Wie lange läuft der Vertrag?

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12 Monate, ohne automatische Verlängerung.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.